In manchen Fällen können Sie eine Kfz Steuervergünstigung beantragen. Um einen Steuervergünstigung zu erhalten sollten Sie aber konkrete Voraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen sind klar geregelt und ausgewiesen.
Es gibt zwei verschiedene Voraussetzungen für Steuervergünstigungen. Zum einen wäre da die Fahrzeugbezogene Steuervergünstigung. Diese Vergünstigung ergibt sich in Bezug auf das Kraftfahrzeug.
Welche Kraftfahrzeuge sind von der Kfz Steuervergünstigung betroffen?
Folgende Punkte erfüllen die Fahrzeugbezogene Steuervergünstigung:
- Fahrzeuge mit Elektroantrieb.
- Rollstühle mit Motorantrieb
- Anhänger die nur zu Sportzwecken eingesetzt werden, also Sportutensilien oder Tiere (Pferdeanhänger)
- Elektro oder Motor-Stabler
Für Elektroautos ist es nicht notwendig einen Kfz Steuervergünstigungsantrag zu beantragen, da Steuervergünstigungen meist automatisch vollzogen werden.
Nicht für eine Kfz Steuervergünstigung zulässig sind Kraftfahrzeuge die neben einem Elektromotor auch noch einen Verbrennungsmotor besitzen. Diese sind auch bekannt unter dem Namen Hybridfahrzeuge.
Kfz Steuervergünstigung auch für behinderte Menschen?
Selbstverständlich können schwerbehinderte Menschen eine Kfz Steuervergünstigung beantragen. Wenn eine Steuervergünstigung vorliegt, müssen Sie lediglich 50% der normalen Steuerlast zahlen. Darum ist eine Steuervergünstigung für scherbehinderte Menschen vorgesehen, die jegliche Anforderungen nach dem Gesetz § 3a Abs. 2 KraftStG erfüllen.
Wo wird die Kfz Steuervergünstigung beantragt?
Die Kfz Steuervergünstigung an zwei verschiedenen Stellen beantragt werden. Dabei spielt der Zeitpunkt keine Rolle. Kfz Steuervergünstigungen können im Nachhinein zu jedem beliebigen Zeitpunkt beantragt werden.
Die wohl einfachste Methode ist die Beantragung bei der zuständigen Zulassungsbehörde. Falls der Grund für die Kfz Steuervergünstigung auf das Kraftfahrzeug zurückzuführen ist, sind alle technischen Merkmale auszuweisen, damit die Zulassungsbehörde den genauen Sachverhalt feststellen kann.
Desweiteren können Sie einen Antrag zur Kfz Steuervergünstigung auch bei einer ausgewiesenen Anmeldestelle, oder bei eines von vielen Hauptzollämtern einreichen. Dieser wird dann an die zuständigen Abteilungen weitergereicht.
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