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Kfz Steuer Ratgeber

Der Kfz Steuer Ratgeber hilft Ihnen bei wichtigen Fragen rund um Kfz Steuern.Sorgfältig wurden die am häufigsten
gestellten Fragen zu Kfz Steuern und Gesetze zusammengetragen und beantwortet.

Was passiert nach der Abmeldung meines Fahrzeugs?

Sobald Ihr Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsbehörde abgemeldet wurde, werden alle nötigen Daten von der Zulassungsbehörde an die Zollverwaltung geschickt. Dort wird nach ausgiebiger Prüfung der Abmeldebescheid hergestellt. Nach der Abmeldung dauert es in der Regel 14 Tage, bis der Abmeldebescheid verschickt wird.

Was passiert nach der Zulassung meines Fahrzeugs?

Haben Sie Ihr Kraftfahrzeug bei der zuständigen Zulassungsbehörde ordnungsgemäß angemeldet, wird die Zulassungsbehörde Ihre Daten an die zuständige Zollverwaltung schicken. Die Zollverwaltung erstellt daraufhin den Steuerbescheid, der normalerweise 14 Tage der Zulassung per Post verschickt wird.

Wie bekomme ich mein Kfz Steuer Guthaben nach der Abmeldung zurück?

Auf keinen Fall zahlt die Zollverwaltung Ihr Guthaben in Bar, oder in Form eines Schecks aus. Guthaben werden üblicherweise als SEPA Lastschriftverfahren überwiesen. Wenn sie kein SEPA Lastschriftverfahren benutzen, sollten Sie Ihre IBAN und BIC Nummer beim zuständigen Hauptzollamt angeben.

Wo soll ich meine Steuervergünstigung beantragen?

Vorausgesetzt, Sie erfüllen alle Anforderungen zum Erhalt einer Steuervergünstigung, können Sie den Steuervergünstigungsantrag bei der nächsten zuständigen Zulassungsbehörde abgeben.

Genauere Informationen über die Voraussetzungen einer Steuervergünstigung erfahren Sie im Artikel Kfz Steuervergünstigungen. Bitte beachten Sie, dass bei Kraftfahrzeuge mit Elektromotor keine Steuervergünstigung beantragt werden muss, da diese in der Regel automatisch erfolgt.

Bei welcher Steuerbehörde soll ich die Änderung meiner Adresse melden?

Falls Sie umziehen, sei es auch nur in eine andere Strasse, sind sie verpflichtet, die Adressänderung bei der nächsten Zulassungsbehörde zu melden. Ebenso wenn Sie Ihren Namen ändern, oder ein Fahrzeughalter Wechsel stattfindet, sollten sie die zuständige Zulassungsbehörde informieren.

Denn nur die Zulassungsbehörde überreicht die geänderten Daten an das zuständige Hauptzollamt, daß die Änderungen offiziell einträgt und bestätigt.

 

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